In unserer Tätigkeit als Coach, Mentor und Berater von klein- und mittelständischen Mountainbike-Tourismusunternehmen treffen wir beim Thema Reiseveranstaltung häufig auf immer wieder die gleichen Herausforderungen, die es für Reiseanbieter egal welcher Größe zu meistern gilt:
- Der reiserechtliche Rahmen ist vielen nicht geläufig. Wer kennt die Neuerungen der EU-Pauschalreiserichtlinie bzw. hat von der Richtlinie überhaupt schon einmal gehört?
- Spezifische Kenntnisse in der Reiseveranstaltung sind nicht ausreichend vorhanden und man "wurschtelt sich so durch"
- Die Abwicklung von größeren Gruppen und Flugreisen stellen gerade Kleinunternehmer und "Nebenbei"-Veranstalter vor Herausforderungen
Bei unerwartet auftretenden Schwierigkeiten kommt dann häufig die Antwort oder "ich biete meine Mountainbike-Reisen eigentlich nur nebenbei an", "bisher ging es doch auch" oder "ich biete keine Flugreisen an, das ist mir zu kompliziert". Für genau diese Fragestellungen möchten wir ein wenig Licht ins Dunkel der Reiseveranstaltung geben, denn nicht zuletzt verfügen wir genau dazu über spezifisches Know-How anlässlich unserer Lehraufträge. Und gemäß dem Leitsatz "sharing is caring" geben wir heute ein paar Tipps in die Runde. Happy Reading!
Teil 1: Wer alles ist eigentlich ein Reiseveranstalter?
Fangen wir von vorne mit zunächst einmal etwas Tourismuswissenschaft an und erklären Begrifflichkeiten wie Reiseveranstalter, Reisemittler, Pauschalreise. Nachzulesen in einschlägiger Tourismusliteratur verfasst z.B. von Walter Freyer oder Torsten Kirstges.
Ein Reiseveranstalter (= Tour Operator) ist eine Unternehmung, welche eigene Leistungen sowie Leistungen Dritter (=Leistungsträger) zu marktfähigen touristischen Angeboten kombiniert. Das marktfähige Angebot wird als Pauschalreise bezeichnet. Der Veranstalter vermarktet diese Angebote (z.B. mittels Katalogen, Internet), wobei er sie in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes reiserechtliches Risiko anbietet. Reiseveranstalter werden somit für die Bereitstellung einer „gebündelten“ Problemlösung sowie die Risikoübernahme gesehen. Unter einem Reisemittler (klassisches Reisebüro, aber auch Webseiten und Online Portale!) hingegen versteht man ein Unternehmen, das Leistungen von Reiseveranstaltern sowie touristische Grundleistungen (z.B. nur Beförderung oder Übernachtung) in fremden Namen und auf fremde Rechnung verkauft, somit also ausschließlich Leistungen Dritter vermittelt und daher – unter reiserechtlichen Aspekten – hinsichtlich der Durchführung der Reisen keine Haftung übernimmt.
Kommen wir damit gleich zum Thema Pauschalreise. Wer alles möchte Pauschalreisender sein? Stellt man diese Frage, kommt häufig die Antwort "ich doch nicht, das sind doch die anderen!". Nur wenige wissen, dass eine Pauschalreise schon aus einem einzigen Baustein bestehen kann, z.B. einer Hotelübernachtung. Aber nur dann, wenn sie über einen Reiseveranstalter gebucht wird inklusive dem Erhalt von Sicherungsschein und Haftpflichtversicherung. Hier die genaue Definition: Eine Vollpauschalreise ist ein Dienstleistungspaket, bestehend aus mindestens zwei aufeinander abgestimmten Reisedienstleistungen. Das Dienstleistungspaket wird im Voraus oder erst zum Zeitpunkt der Anfrage für einen noch nicht bekannten Kundenkreis erstellt. Das Ergebnis wird geschlossen und zu einem Gesamtpreis vermarktet, somit sind die Preise der Einzelleistungen nicht mehr zu identifizieren. Der Begriff Teilpauschalreise kommt dann zum Tragen, wenn nur eine einzelne Reisedienstleistung vom Reiseveranstalter angeboten wird, zum Beispiel eine Hotelübernachtung oder eine Eintrittskarte.
Aber - halt! Da war doch noch was mit dieser EU-Pauschalreiserichtlinie...stimmt! Es werden Änderungen erfolgen, insbesondere für genau diese eine Hotelübernachtung, die Vermittlung von verschiedenen Leistungen zu einem Gesamtpreis durch Reisebüros, aber auch für die Tätigkeit von Online Portalen und Online-Reiseveranstaltern, die bisher ihren Kunden im Laufe des Buchungsprozesses nicht nur eine Dienstleistung (z.B. Flug), sondern auch die Buchung zusätzlicher Angebote von Dritten (z.B. Tickets, Übernachtungen, Mietwagen, ...) ermöglichten. Genau hier wird die EU-Pauschalreiserichtlinie ansetzen. Wer sich über den aktuellen Stand der Entwicklungen - derzeit gibt es Petitionen seitens der Reiseverbände - informieren möchte, hier der passende Link dazu.
So, das war viel Information. Wo kann man bei Unsicherheit mehr Informationen einholen? Zum Beispiel beim Deutschen Reiseverband. Und natürlich auch bei uns :-)
Anm.: Definitionen aus Kirstges, Torsten (2014): Grundlagen des Reisemittler- und Reiseveranstaltermanagements. 2. Aufl., München.
Bildverweis: TrailXperience, Unsplash
Teil 2 folgt: Wie wird man eigentlich Reiseveranstalter - so wirklich?
Bleibt uns wohlgesonnen und stay tuned - Fortsetzung folgt!
Die Agentur destination to market ist Spezialist für Tourismusmarketing und Konzeptentwicklung im Mountainbike- und Aktivtourismus und unterstützt Destinationen und Tourismusbetriebe in der zielgruppenspezifischen Vermarktung und Entwicklung von Fahrrad-, Aktiv- und Mountainbikeangeboten.
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Tanja Brunnhuber, Geschäftsführerin
destination to market Tourismusmarketing & Consulting